Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Testamentsspende an die Kindernothilfe - Ihre Entscheidungsmöglichkeiten

Manchmal genügt ein einziger Satz, um seinen Nachlass oder einen Teil davon für den guten Zweck einzusetzen. Dennoch empfehlen wir, im Gespräch mit uns zu klären, ob wir Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen können. Denn im Erbrecht sind viele Dinge zu beachten.
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Zwei Optionen: Erbschaft oder Vermächtnis?

In Ihrem Testament bestimmen Sie, wer Ihr Erbe werden soll. Wer erbt, wird zum:zur Rechtsnachfolger:in. Damit gehen alle Rechte und Pflichten auf den Erben über. Die Begriffe vererben und vermachen werden oft synonym benutzt - sie unterscheiden sich allerdings deutlich.

Erbschaft
Setzen Sie eine Person oder Organisation als Erben ein, ist diese nach Ihrem Tod dafür verantwortlich, Ihren letzten Willen zu erfüllen: Dazu gehören unter anderem Vermächtnisse zu erfüllen, für mögliche Verbindlichkeiten aufzukommen oder den Haushalt aufzulösen.
Setzen Sie die Kindernothilfe als Erben in Ihrem Testament ein, nimmt sich unser erfahrenes Nachlassteam dieser Aufgabe an.

Vermächtnis
„Vermachen” Sie einer Person oder Organisation einen Teil Ihres Nachlasses, ist der Empfangende von diesen Pflichten entbunden. Ein Vermächtnis legt bei unmissverständlicher Formulierung fest, in welchem Umfang der Empfangende berücksichtigt werden soll. Ein Vermächtnis kann in unterschiedlichen Formen in einem Testament festgelegt werden: So können feste Geldbeträge oder einzelne Wertgegenstände einer Person oder Organisation zugewendet werden. Außerdem ist es möglich und häufig empfehlenswert ein Vermögen anteilig zu vermachen. Zur Erfüllung von Vermächtnissen ist der Erbe gesetzlich verpflichtet.

Die Kindernothilfe als Alleinerbe
Ist die Kindernothilfe als Ihr Alleinerbe eingesetzt, übernimmt unser Nachlassteam die damit verbundenen Aufgaben. Ziel unserer Bemühungen ist es, Ihren Letzten Willen bestmöglich in Ihrem Sinne umsetzen.
Auch wenn wir als Alleinerbe eingesetzt sind, können Vermächtnisse für Familie, Freunde etc. selbstverständlich im Testament ausgesprochen werden. Zu deren Erfüllung sind wir dann verpflichtet. Erfahren Sie mehr über die Arbeit unseres Nachlassteams.

Die Kindernothilfe als Vermächtnisnehmerin
Setzen Sie die Kindernothilfe als Vermächtnisnehmerin ein, wenden wir uns an Ihren Erben und bitten diesen um Erfüllung des uns zugedachten Vermächtnisses. Ihr Beitrag wird dann eingesetzt, um Kindern in akuter Not zu helfen.
In diesem Fall ist es wichtig, dass ihr Vermächtnis eindeutig und rechtssicher formuliert ist.

Die Kindernothilfe als Vermächtnisnehmerin von Aktien, Renten- und Lebensversicherungen
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Kindernothilfe als Bezugsberechtigte in Renten- und Lebensversicherungen einzusetzen.
Auch Aktien können uns durch ein Vermächtnis zugewendet werden. Diese werden von uns allerdings nicht weiter gehalten, sondern veräußert.
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Unterscheidung: Spenden oder Stiften?

Während Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden müssen und somit direkt und ohne Umwege Kindern in Not zugutekommen, ist das Stiften langfristig ausgerichtet. Gestiftetes Vermögen wird dauerhaft angelegt und nur dessen Zinserträge werden ausgeschüttet. Während Spenden also Not direkt lindern, wirkt Stiften auf Dauer und immer wieder.
So können Sie mit einem Testament stiften:

• Zustiftung in die Kindernothilfe-Stiftung
• Zustiftung in einen Themenfonds
• Stiftungsfonds zu Lebzeiten gründen und im Testament bedenken
• Stiftungsfonds von Todes wegen gründen
• Treuhandstiftung zu Lebzeiten gründen und im Testament bedenken
• Stifterdarlehen testamentarisch in eine Zustiftung umwidmen

Spenden gehen an den Kindernothilfe e.V. Wenn Sie stiften möchten, ist Ihr Adressat die Kindernothilfe-Stiftung. Beide Varianten bewirken viel für Kinder in Not. Sie haben die Wahl, welche Form für Sie passend ist. Erfahren Sie mehr über Zustiftungsmöglichkeiten bei der Kindernothilfe.
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Was passiert mit meinem Nachlass? - Mögliche Zweckbindungen

Ein Testament zugunsten von Kindern in Not ist ein großer Vertrauensbeweis in die Arbeit und Verlässlichkeit der Kindernothilfe. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo Hilfe besonders notwendig ist.

Wenn Sie dennoch über eine Zweckbindung nachdenken, zum Beispiel ein bevorzugtes Land, das Ihnen am Herzen liegt, beraten wir Sie gerne.

In jedem Fall sollten Sie gut über solche Zweckbindungen nachdenken: Projekte der Kindernothilfe enden mitunter schon zu Ihren Lebzeiten.

Für die Kindernothilfe sind freie Mittel, die keinem bestimmten Zweck verfügt werden, sehr wichtig. Eine offen oder nicht formulierte Zweckbindung erhöht unsere Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand. Die Kindernothilfe bekommt so die Möglichkeit, auf Katastrophen oder Unglücke zu reagieren, die kurzfristiges Handeln erfordern - beispielsweise Erdbeben, Wirbelstürme oder Dürren.
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Kontakt

Portraitfoto von Frederike Elter, Kindernothilfe-Stiftung

Frederike Elter

Ansprechpartnerin Stiftung & Testament

0203 7789 167

frederike.elter@kindernothilfe.de

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