Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Kontrolle bei der Kindernothilfe

1. Interne Kontrollen

Durch interne Kontrollen wird sichergestellt, dass Arbeitsabläufe ordnungsgemäß ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, korrumpierendes und korruptes Verhalten vorgebeugt wird. Dazu gehört eine prozessunabhängige Überwachung, die bei der Kindernothilfe von der internen Revision wahrgenommen wird, genauso wie die Überwachung der Geschäftsführung durch das Aufsichtsgremium. Der 2007 beschlossene Diakonische Corporate Governance Kodex der Kindernothilfe beschreibt die Zusammenarbeit der Gremien sowie die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung.

2. Externe Prüfung

Das Handeln und Wirtschaften der Kindernothilfe, ihrer Partner sowie der geförderten Träger und Projekte wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft: Diese setzt eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung, eine umfassende finanzielle Berichterstattung sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses voraus, der von unabhängigen Wirtschafts-/Buchprüfern geprüft und testiert wird. Bestandteil dieser Prüfungen sind auch die internen Kontrollmechanismen. Zu jeder Zeit kann darüber hinaus auch eine Kontrolle der Mittelverwendung auf Partner-, Träger- und Projektebene stattfinden.

3. Kontrolle durch Aufgabenteilung

Die Satzung der Kindernothilfe und dazugehörige Geschäftsordnung der Kindernothilfe sehen eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Gremien der Kindernothilfe vor. Die Vereinsmitglieder wählen den Verwaltungsrat, dieser setzt den hauptamtlichen Vorstand ein, berät und kontrolliert ihn. Außerdem hat die Kindernothilfe den "Good Governance Kodex" des Diakonischen Werkes in modifizierter Form eingeführt. Dieser Kodex konkretisiert die Aufgabenverteilung. So muss der Vorstand dem Verwaltungsrat die Jahres- und Haushaltsplanung zur Zustimmung vorlegen.
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