Kinderrechte weltweit
Ein Überblick:
Wo sind Kinderrechte geregelt?
Kinderrechte und die Kindernothilfe – dafür setzen wir uns ein
Wie wird die Einhaltung der Kinderrechte kontrolliert?
Wie steht es weltweit um Kinderrechte?
Wo sind Kinderrechte geregelt?
Kinderrechte sind Menschenrechte. Die Konvention über die Rechte des Kindes ist einer der internationalen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen. Die UN-Kinderrechtskonvention ist am 20. November 1989 erstmals verbindlich in Kraft getreten. Der Schwerpunkt der Konvention liegt auf der Anerkennung von Kindern als Inhabern von Menschenrechten. Das Prinzip: Der Staat muss bei all seinen Handlungen das Wohl der Kinder oder des individuell betroffenen Kindes berücksichtigen.
Was sind die Kinderrechte?
Laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kinder. Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln und basiert auf vier Grundprinzipien, aus denen sich zahlreiche Einzelrechte ableiten lassen. Zu diesen Grundprinzipien zählen:
- Recht auf Gleichbehandlung
- Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
- Recht auf Beteiligung
- Vorrang des Kindeswohls.
Recht auf Gleichbehandlung: Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache, Behinderung oder politischen Ansichten des Kindes oder seiner Eltern. Aus diesem Grund darf kein Kind diskriminiert werden. Alle Kinder, die in einem Land leben, das die Konvention ratifiziert hat, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren - unabhängig davon, woher sie kommen und welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören.
Recht auf Leben und persönliche Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht, in einer geschützten Umgebung aufzuwachsen und sich zu einer unabhängigen Persönlichkeit zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sollten in ihrer Entwicklung gefördert werden und die Möglichkeit erhalten, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dies schließt auch den Schutz vor Krankheiten und Gewalt ein.
Recht auf Beteiligung: Kindern und Jugendlichen sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihre Anliegen und Beschwerden auszudrücken. Sie sollen in alle Belange, etwa auch Regierungsentscheidungen einbezogen werden, die Kinder und Jugendliche unmittelbar betreffen. Eine solche Berücksichtigung soll nicht pauschal ausfallen, sondern von Fall zu Fall auch Aspekte wie das Alter und die damit verbundene persönliche Entwicklung der beteiligten Kinder umfassen.
Vorrang des Kindeswohls: Die Rechte der Kinder haben Priorität. Das Kindeswohlprinzip verpflichtet Gerichte, Verwaltungsbehörden, öffentliche oder private Sozialeinrichtungen und gesetzgebende Körperschaften, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen besonders auf das Wohl und die Interessen der Kinder zu achten.
Für alle Kinderrechte gilt: Sie sind unteilbar, das heißt die verschiedenen Kinderrechte sind gleich wichtig. Sie bedingen sich gegenseitig. Die Beeinträchtigungen des Rechts eines Kindes führt also normalerweise zu Einschränkungen eines anderen Rechts. Zum Beispiel hat ein Kind ohne Eintrag im Geburtsregister wahrscheinlich Probleme beim Zugang zu Bildung. Dementsprechend müssen die Rechte der Kinder in ihrer Gesamtheit gesehen und umgesetzt werden.
Kinderrechte und die Kindernothilfe – dafür setzen wir uns ein
Die Wahrung der Kinderrechte ist das Herzstück unserer Arbeit. Dafür haben wir den Kinderrechtsansatz der Kindernothilfe erarbeitet. Ziel ist es, Kinderrechte nachhaltig zu stärken und in den Köpfen der Menschen zu verankern – sowohl bei den Jungen und Mädchen selbst als auch auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene.
In unserer nationalen und internationalen Arbeit setzen wir uns vor allem für diese Kinderrechte ein:
- Recht auf Schutz vor Ausbeutung: Millionen von Kindern auf der ganzen Welt müssen arbeiten, damit sie und ihre Familien überleben können. Die Kindernothilfe setzt sich dafür ein, dass Kinder nicht ausgebeutet werden und trotz Kinderarbeit weiter zur Schule gehen können. Erfahren Sie mehr!
- Recht auf Schutz vor Gewalt: Drei von vier Kindern weltweit sind Opfer von Gewalt. Auch an Orten, die für sie sicher sein sollten: zu Hause, in der Schule, in einem Verein. Wir setzen uns dafür ein, Mädchen und Jungen vor Gewalt zu schützen. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Spirale der Gewalt über die folgenden Generationen erstreckt. Erfahren Sie mehr!
- Recht auf Bildung: Rund 260 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit können nicht zur Schule gehen. Wir kämpfen dafür, dass ihr Recht auf Bildung endlich durchgesetzt wird. Dies ist der einzige Weg, um den Teufelskreis der Armut und vieler anderer damit verbundener Probleme zu durchbrechen. Weil Bildung ein Menschenrecht und der Schlüssel zur Lösung vieler globaler Probleme ist. Erfahren Sie mehr!
- Recht auf Teilhabe: Was denken Kinder darüber, dass sie arbeiten müssen? Was brauchen Kinder, um sicher aufzuwachsen? Diese und viele andere Fragen zum Leben von Kindern sollten eigentlich von ihnen selbst beantwortet werden. Die Kindernothilfe sorgt dafür, dass Kinder ihr Recht auf Teilhabe geltend machen können – gesellschaftlich, politisch und sozial. Erfahren Sie mehr!
Wie wird die Einhaltung der Kinderrechte kontrolliert?
Staaten, die die Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet haben, müssen den Ausschuss der Vereinten Nationen alle fünf Jahre über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte informieren.
Der Ausschuss hält diese Ergebnisse in sogenannten Schlussbemerkungen fest. Zu diesem Zweck verabschieden die Vereinten Nationen regelmäßig allgemeine Bemerkungen zur Auslegung und Umsetzung der Rechte des Einzelnen.
Darüber hinaus hat der Menschenrechtsrat eine Sonderberichterstatterin zu den Themen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie ernannt, die die Ergebnisse ihrer Arbeit in öffentlich zugänglichen Jahresberichten dokumentiert. Weiterhin hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen zwei Sonderbeauftragte ernannt: für Gewalt gegen Kinder und Kinder in bewaffneten Konflikten. Seit 2013 gibt es auch einen Sonderbeauftragten für junge Menschen.
Wie steht es weltweit um Kinderrechte?
Sind Kinderrechte im Grundgesetz verankert?
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde bereits 1992 von Deutschland ratifiziert. Trotz dieser langen Zeit steht die ausdrückliche Einbeziehung der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch aus. Anfang 2021 einigte sich die Bundesregierung darauf, die Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes aufzunehmen. Damit ist ein großer und wichtiger Schritt getan, weitere stehen allerdings noch aus.Deutschland hat sich als Unterzeichnerstaat gemäß Artikel 4 der Konvention über die Rechte des Kindes verpflichtet, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte (zu treffen)“. Dies schließt auch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein.
Wo werden Kinderrechte trotzdem verletzt?
Schätzungen zufolge müssen weltweit 160 Millionen Kinder arbeiten. Kinder werden zu Kindersoldaten, durch Kriege zu Waisen und leiden besonders unter Flucht und Vertreibung. Und die Liste kann auch hier in Deutschland fortgesetzt werden. Sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung durch Eltern sind nur einige Fälle.