Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Stiften mit „Geld-zurück-Garantie“

Mit einem Stifterdarlehen können Sie die Arbeit der Kindernothilfe unterstützen, bekommen Ihr Geld aber in voller Höhe zurück, wenn Sie es brauchen.

Es ist ein beruhigendes Gefühl, etwas Geld zurückgelegt zu haben und damit bei unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert zu sein. Für Menschen, die ein solches Vorsorgeguthaben aufgebaut haben, bietet das Stifterdarlehen eine gute Möglichkeit, persönliche Absicherung mit der Hilfe für benachteiligte Kinder zu verbinden.

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Darlehen umwidmen

Ihr Darlehen können Sie später auch in eine Spende, Zustiftung, einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung umwidmen. Das können Sie auch per Testament verfügen.
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So funktioniert das Stifterdarlehen

Grundlage für das Stifterdarlehen ist ein Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensgeber und der Kindernothilfe-Stiftung. Damit Ihr Stifterdarlehen eine spürbare Wirkung entfalten kann, empfehlen wir einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro oder mehr, der für mindestens ein Jahr angelegt wird.

  • Wir senden Ihnen einen Muster-Darlehensvertrag, in dem Sie Angaben zum Darlehensgeber und der Darlehenssumme machen.
  • Wir setzen mit Ihren Angaben einen Darlehensvertrag auf. Die Rückzahlung des Darlehens ist zusätzlich mit einer Bankbürgschaft abgesichert.
  • Sie überweisen den Betrag auf ein separates Konto der Kindernothilfe-Stiftung bei der Pax-Bank. Die Zinsen fließen in Projekte der Kindernothilfe.
  • Wenn Sie Ihr Geld benötigen, kündigen Sie den Darlehensvertrag und erhalten es zurück. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

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Verwendung der Erträge aus Darlehen

In unserem Jahresbericht informieren wir Sie regelmäßig über die Zinserträge aus Stifterdarlehen und die Projekte, die damit unterstützt werden. In der Regel sind das Projekte, die einen akuten Finanzbedarf haben, zum Beispiel, weil nicht genügend Spenden eingegangen sind.
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Steuervorteil

Als gemeinnützige Organisation ist die Kindernothilfe von der Steuer befreit. So kommen die Zinsen in voller Höhe dem guten Zweck zugute. Weil der Darlehensgeber ein Rückgriffsrecht auf sein Darlehen behält, entfällt beim Darlehen eine steuermindernde Zuwendungsbestätigung. Allerdings entfällt auch die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer, da die Zinserträge nicht beim Darlehensgeber, sondern bei der Kindernothilfe-Stiftung anfallen.
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Kontakt

Portrait Friederike Elter

Frederike Elter

Telefon: 0203 7789 167
frederike.elter@kindernothilfe.de

Unsere Stimme zum Stifterdarlehen

Stifter Jürgen Dresel mit seiner Frau
Wir wollten das Geld nicht verschenken, sondern mit Blick auf die Altersvorsorge verfügbar haben. Das Stifterdarlehen ist die ideale Möglichkeit, Vermögen in Zeiten niedriger Zinsen sinnvoll zu parken.
Jürgen Dresel, Stifter

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