Persönlicher Stiftungsfonds – Hilfe, die Ihren Namen trägt
Der Stiftungsfonds ist eine individuelle Art der Hilfe. Als Gründer eines Stiftungsfonds bestimmen Sie, welches Anliegen Ihr Fonds fördert.
Das Anliegen kann eine Region sein, ein Kontinent oder ein bestimmtes Thema. Den Namen Ihres Fonds legen Sie ebenfalls selbst fest. Ihren Fonds können Sie etwa nach seinem Zweck benennen, nach einem besonderen Menschen und so sein Andenken wahren oder Ihr gemeinnütziges Engagement mit dem eigenen Familiennamen verbinden.
Stiftungsfonds gründen und aufstocken
Innerhalb von wenigen Tagen können Sie Ihren Fonds bei der Kindernothilfe-Stiftung gründen. Dazu wird eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt. In diesem Dokument wird verbindlich festgeschrieben:
- Förderzweck
- Name des Stiftungsfonds
- Höhe des Gründungskapitals
Nicht nur Privatpersonen, auch Vereine, Schulen, Gruppen, Kirchengemeinden oder Unternehmen können ihren eigenen Stiftungsfonds ins Leben rufen und sich dauerhaft gemeinsam für den guten Zweck stark machen.
Ihren Stiftungsfonds können Sie jederzeit aufstocken. Bei Geburtstagen, Taufen oder Jubiläen können Sie um Einzahlungen in Ihren Fonds bitten und so nicht nur Mitstreiter, sondern auch Stiftungsmittel gewinnen.
Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können.
Service für Stiftungsfonds-Gründer
Rechtlich gesehen sind Stiftungsfonds zweckgebundene Zustiftungen in das Stiftungsvermögen der Kindernothilfe-Stiftung. Ihr Stiftungsfonds wird jedoch separat verwaltet. So haben Sie stets einen Überblick über den Umfang Ihrer Hilfe.
- Wir errichten Ihren Fonds auf der Grundlage einer Stiftungsfonds-Vereinbarung,
- informieren Sie über die Entwicklung Ihres Fonds mit Nachweis über alle Zustiftungen, Kapitalerträge und die Mittelverwendung,
- beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprojekte und stellen sie Ihnen vor,
- berichten jährlich über das von Ihnen geförderte Projekt
- und stellen zeitnah Zuwendungsbestätigungen aus.