Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Ein Stiftungsfonds, der Ihren Namen trägt

Mit der Kindernothilfe-Stiftung wird Ihr Traum einer eigenen Stiftung durch die Gründung eines Stiftungsfonds wahr. Sie haben in der Hand, welchem gemeinnützigen Zweck der Stiftungsfonds dienen soll und in welchem Land er zur Wirkung kommt. Auch den Namen können Sie selbst festlegen. Möchten Sie Ihren Familiennamen verwenden oder sogar einen besonderen Menschen in Andenken bewahren? Oder gefällt Ihnen ein zweckgebundener Name besser, bei dem sofort verständlich ist, wofür dieser Stiftungsfonds steht? Alles ist möglich, sodass der neu gegründete Stiftungsfonds individuell nach Ihrem Wunsch in Erscheinung tritt. 2021 gab es unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung bereits 138 personenbezogene Stiftungsfonds mit einem Zustiftungsvolumen von 12,7 Millionen Euro. Wir sind sehr dankbar für die großzügige Unterstützung und für das Vertrauen aller Stiftungsfondsgründerinnen und -gründer. Wir freuen uns, wenn Sie sich ebenfalls für ein Engagement entscheiden und ein Teil dieser stetig wachsenden Gemeinschaft werden!
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So gründen Sie Ihren eigenen Stiftungsfonds

Die Gründung eines eigenen Stiftungsfonds ist innerhalb weniger Tage möglich. Neben Privatpersonen können auch Vereine, Schulen, Gruppen, Kirchengemeinden oder Unternehmen ihren eigenen Stiftungsfonds gründen und sich gemeinsam stark für den guten Zweck machen.

  • Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit Frederike Elter und Marco Hofmann von der Kindernothilfe-Stiftung in Duisburg unter den jeweiligen Kontaktadressen.
  • Daraufhin wird eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt, in der wesentliche Angaben wie der Name des Stiftungsfonds, der Förderzweck und die Höhe des Gründungskapitals festgelegt werden. Der Mindestbetrag für das Gründungskapital liegt bei 10.000 Euro. Durch diese Mindestsumme ist gewährleistet, dass die Erträge aus den Zinsen sofort eine spürbare Hilfe generieren können.
  • Das Aufstocken des Stiftungsfonds ist von Ihrer Seite aus jederzeit möglich. Außerdem wird es Ihrem Anliegen zuträglich sein, wenn Sie auf Ihren Stiftungsfonds aufmerksam machen und um weitere Unterstützung bitten. Fragen Sie Freunde, ob sie an Ihrer Seite einen Teil beitragen möchten. Bitten Sie zum Beispiel auf Familienfeiern um Unterstützung. Da Sie aus erster Hand erzählen, was Ihr Stiftungsfonds leistet, ist die Bereitschaft groß, ein Teil dieser Gemeinschaft zu werden. Jeder Betrag zählt!

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Bei der Kindernothilfe-Stiftung in guten Händen 

Wenn Ihr Fonds auf der Grundlage der Stiftungsfonds-Vereinbarung steht, werden wir Sie auch in Zukunft begleiten und Ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen. Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich rechtlich gesehen um eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Kindernothilfe-Stiftung. Wir verwalten jedoch Ihren Stiftungsfonds separat, wodurch Sie stets einen Überblick über den Umfang Ihrer Hilfe erhalten. So gehört zum Service, dass wir Sie über die Entwicklung Ihres Fonds auf dem Laufenden halten. Wir geben einen Nachweis über alle Zustiftungen, Kapitalerträge und die Mittelverwendung. Ebenso beraten wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprojekte und stellen sie vor. Neben den Informationen zur Entwicklung ihres Fonds berichten wir jährlich über das von ihnen geförderte Projekt, sodass Sie im Detail sehen, wie es sich entwickelt hat. Zudem stellen wir zeitnah Zuwendungsbestätigungen aus, die Sie steuerlich geltend machen können.


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Einen Stiftungsfonds posthum errichten

Durch Ihren persönlichen Stiftungsfonds wird eine langfristige Hilfe für Kinder ermöglicht. Viele hilfsbereite Menschen möchten aber auch nach dem Tod etwas Gutes tun und die Kindernothilfe-Stiftung und Kinder in Not weiter unterstützen. Eine Testamentsspende macht diesen bewundernswerten Schritt möglich. Wir beraten Sie rund um das Thema Testamentsspende und beantworten in einem vertrauensvollen Gespräch all Ihre Fragen. Sie können in Ihrem Testament verfügen, ob ein Teil Ihres Erbes in die Aufstockung des Fonds läuft. Zusätzlich kann Ihr eigener Stiftungsfonds posthum als letzter Wille errichtet werden. Es ist ein ganz besonderer Weg, im Gedächtnis Ihrer Familie, Freunde und aller Kinder zu sein, die in Zukunft dank Ihres Stiftungsfonds eine Unterstützung erhalten.

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Testamentsspende haben wir in unseren übersichtlichen FAQ zusammengefasst.

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Steuerbegünstigungen durch einen Stiftungsfonds 

Mit der Gründung eines Stiftungsfonds stehen Ihnen mehrere Steuervorteile zur Verfügung, die Sie durch die von uns erstellten Zuwendungsbestätigungen geltend machen können. Neben den üblichen Abzugsmöglichkeiten des Einkommensteuerrechts gelten Zuwendungen von bis zu einer Million Euro beim Finanzamt als Sonderausgaben. Auf Wunsch ist der Betrag über zehn Jahre absetzbar. Dazu haben Unternehmer die Möglichkeit, jährlich vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften. Als gemeinnützige Organisation ist der Kindernothilfe e.V. – und auch die Kindernothilfe-Stiftung – von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten Ihrem Stiftungsfonds bei der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lassen, können Sie sich von der Erbschaftssteuer befreien und die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet. Ihr Nachlass kommt zu 100 Prozent bei uns an, was für viele Testamentsspender und Testamentsspenderinnen ein Anlass ist, die Kindernothilfe-Stiftung testamentarisch zu begünstigen. Alle Vorteile des Stiftens haben wir auf unserer Übersichtsseite zusammengefasst.

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Unsere Zustifter für Stiftungsfonds

2021 gab es 138 personenbezogene Stiftungsfonds unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung. Alle diese Menschen haben sich aus verschiedenen Gründen bewusst für die Errichtung eines eigenen Stiftungsfonds entschieden. Für diese Unterstützung sind wir sehr dankbar. Lernen Sie Sabine Herrmann, Achim Mescher und Irmtraud Borgstaedt kennen, die unter anderem in Ecuador und Ruanda Kindern in Not helfen.
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Sabina Herrmann

Mit den Mitteln ihres Stiftungsfonds unterstützt Sabine Herrmann ein Straßenkinderprojekt in Ecuador. Es ermöglicht Kindern eine Schulausbildung und durch einen Besuch im lateinamerikanischen Land konnte sie vor Ort miterleben, wie das Geld aus ihrem Stiftungsfonds den Kindern zugutekommt. Das Kapital finanziert zum Beispiel Tanz- und Musikkurse für Jugendliche, Nachhilfeunterricht, Schulungen zum Aufbau eines Einkommens mit Kleinkrediten oder Anti-Gewalt-Trainings. Sabine Herrmann blickt bereits in die Zukunft und möchte, dass ihre Kinder später die Stiftung übernehmen. Die Barmherzigkeit gegenüber ihren Mitmenschen hat ihr Vater vorgelebt, der sich für benachteiligte Kinder eingesetzt hatte. Nach seinem Tod kam sie zu der Erkenntnis, dass sie ihre zur Verfügung stehenden Mittel besonders in den Dienst bedürftiger Menschen stellen möchte. So kam sie auf die Idee, einen eigenen Stiftungsfonds zu gründen. Dabei entschied sie sich bewusst für diesen Schritt und nicht für eine Spende. Denn ihrer Ansicht nach liegt der große Vorteil eines Fonds gegenüber einer Spende darin, dass das Geld angelegt wird und über einen langen Zeitraum wirken kann. In unserem Gespräch mit Sabine Herrmann zum 15-jährigen Jubiläum der Kindernothilfe-Stiftung erfahren Sie mehr.

Achim Mescher

Achim Mescher war bereits ein engagierter Pate der Kindernothilfe, bevor er sich dazu entschied, einen eigenen Stiftungsfonds zu gründen. Er wollte gerne mehr tun und damit auch dem Beispiel seiner Eltern folgen, die ihm beigebracht haben, wie wichtig es ist, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu helfen und eine Stütze zu sein. Ebenso liegt sein Lebensziel darin, sein Glück und seinen Erfolg mit denen zu teilen, die weniger davon haben. Bildung liegt Achim Mescher besonders am Herzen. Nachdem er die ärmlichen Verhältnisse bei einer Urlaubsreise in Südafrika und dem Besuch eines Townships von Johannesburg gesehen hatte, stand der Entschluss fest, Kindern in Afrika durch kontinuierliche Bildungsarbeit zu helfen. Sein erster Ansprechpartner für die Umsetzung dieses Plans war die Kindernothilfe-Stiftung. Nach den ersten Gesprächen wurde ihm klar, dass der Stiftungsfonds am besten seinem gemeinnützigen Zweck dient, denn der Verwaltungsaufwand ist einfacher und wird direkt von der Kindernothilfe-Stiftung übernommen. Ebenso fällt das benötigte Startkapital gegenüber einer Treuhandstiftung bei gleicher Wirkung geringer aus, was ein weiterer ausschlaggebender Grund gewesen ist. Wir haben ein Gespräch mit Achim Mescher geführt, in dem er den Weg zu seinem Stiftungsfonds beschreibt.

Irmtraut Borgstaedt

Auch Irmtraud Borgstaedt war bereits über viele Jahre hinweg Patin bei der Kindernothilfe, bevor sie sich dazu entschied, ihren persönlichen Stiftungsfonds zu gründen. In ihr wurde der Wunsch immer größer, sich auf eine Art zu engagieren, die auch in ferner Zukunft etwas bewirkt. Sie nannte ihren Fonds „Hoffnung zum Leben“ und möchte mit diesem Namen ein Zeichen setzen. Sie möchte den in Armut lebenden Menschen und vor allem Kindern Hoffnung geben, eine Perspektive für die Zukunft. Der Weg wurde dank des Stiftungsfonds geebnet, da er auch nach ihrem Tod bestehen bleibt. Daher ist die Überlegung naheliegend, durch eine Verfügung in ihrem Testament den Stiftungsfonds aufzustocken. Dazu kommt, dass sie alleinstehend ist und keine Kinder hat. Das Geld soll deshalb nicht an den Staat fallen, sondern ihrem Fonds bei der Kindernothilfe-Stiftung zukommen. Dort sei es besser aufgehoben, so Irmtraud Borgstaedt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Stiftungsfonds

Was ist ein Stiftungsfonds?

Eine Zustiftung für die Kindernothilfe-Stiftung ist eine planbare und nachhaltige Investition durch freiwillige Zuwendungen. Ein Stiftungsfonds ist eine zweckgebundene Zustiftung. Als Gründer eines Stiftungsfonds legen Sie individuell fest, welchen Namen er tragen und welchem gemeinnützigen Zweck er dienen soll. Der Mindestbetrag für das Gründungskapital liegt bei 10.000 Euro, damit die erwirtschafteten Erträge aus den Zinsen eine spürbare Wirkung entfalten können. Aufstockungen sind jederzeit möglich.

Wer kann einen Stiftungsfonds gründen?

Einen Stiftungsfonds gründen können Privatpersonen, juristische Personen wie Unternehmen, Verbände, Schulen, Kirchgemeinden oder auch ein Verein.

Welchesteuerlichen Vorteile bietet die Gründung eines Stiftungsfonds?

  • Bis zu eine Million Euro – zwei Millionen bei Ehepaaren – als Zuwendung in den Vermögensstock eines Stiftungsfonds kann in einem Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend gemacht werden.
  • Unternehmer haben die Möglichkeit, im Jahr vier Promille der Summe des Gesamtumsatzes und der im gesamten Kalenderjahr aufgebrachten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften.
  • Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der Kindernothilfe-Stiftung gestiftet, fällt keine Erbschaftsteuer an, da es einem gemeinnützigen Zweck dient.
  • Negativzinsen werden auch in Niedrigzinszeiten nicht erhoben.

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern!

Portraitfoto von Frederike Elter, Kindernothilfe-Stiftung

Frederike Elter

Ansprechpartnerin Stiftung & Testament

0203 7789 167

frederike.elter@kindernothilfe.de