Anlageethik und Organe: Vertrauen ist der Herzschlag unserer Stiftung
Werterhaltung, die Wahrung des Stifterwillens und eine sichere Anlage sind Grundlage der Stiftungsarbeit der Kindernothilfe-Stiftung.
Diese wird weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus auf sachgerechte Verwendung der Mittel und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Beaufsichtigt wird die Geschäftsführung der Stiftung vom Stiftungsvorstand. Der Vorstand wiederum wird vom Stiftungsrat beraten und kontrolliert. Beide Gremien arbeiten ehrenamtlich.
Ethisch-nachhaltige Vermögensanlage
Als Organisation der Entwicklungszusammenarbeit, die sich insbesondere für Kinder und deren Rechte einsetzt, orientiert die Kindernothilfe ihr Handeln an den internationalen Menschenrechtsverträgen, insbesondere den UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Dieser Ansatz verpflichtet die Kindernothilfe, auch beim Thema Geldanlagen soziale, menschenrechtliche und ökologische Kriterien vorzugeben und zu beachten.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens soll dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen.
Anlagepolitik der Stiftung – glaubwürdig und transparent
Ein umfassender Kriterienkatalog, der sich im Wesentlichen auf die Entwicklungspolitischen Kriterien im ethischen Investment des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland bezieht, stellt sicher, dass keine Anlagen getätigt werden, die gegen
- Gerechtigkeit, Kinder- und Menschenrechte,
- Frieden und
- Bewahrung der Schöpfung verstoßen.
Dazu gehören z.B. keine Geldanlagen in Unternehmen, die
- systematisch eines der vier Grundprinzipien wie z.B. die Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation verletzten;
- systematische Verletzung von Kinderrechten zu verantworten haben;
- Rüstungsgüter herstellen oder in die Forschung für Rüstungsgütern oder Landminen investieren;
- Atomstrom produzieren oder Uran gewinnen.
Organe der Kindernothilfe-Stiftung
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist Beratungs- und Kontrollorgan. Der Stiftungsrat besteht derzeit aus 6 Mitgliedern. Der Stiftungsrat genehmigt die vom Vorstand erstellte Jahresplanung sowie den Jahresabschluss und kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Vorstandes. Auch die Entlastung des Vorstandes gehört zu den Aufgaben des Stiftungsrates.
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:
- Jürgen Weerth, Vorsitzender des Stiftungsrats, Botschafter a. D.
- Ulrike Badura, Stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank
- Kerstin Griese, Mitglied des Deutschen Bundestags, Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales
- Helga Siemens-Weibring, Beauftragte Sozialpolitik der Diakonie RWL, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V., Düsseldorf;
- Friedrich Stumpf, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Saalesparkasse
Vorstand
Der Vorstand ist als gesetzlicher Vertreter der Stiftung eingesetzt, der vom Stiftungsrat beraten und beaufsichtigt wird. Der Vorstand unterrichtet den Stiftungsrat über die Stiftungsaktivitäten.
- Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende des Kindernothilfe e. V. und der Kindernothilfe-Stiftung
- Carsten Montag, Vorstand Programmbereich, Vorstand des Kindernothilfe e. V. und der Kindernothilfe-Stiftung
- Jürgen Borchardt, Vorstand Finanzen und Verwaltung, Vorstand des Kindernothilfe e. V. und der Kindernothilfe-Stiftung
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt. Sie führt die Geschäfte der Stiftung und ist an die Weisungen des Vorstands gebunden.
- Guido Oßwald, Geschäftsführer der Kindernothilfe-Stiftung
Kontrolle
Die Kindernothilfe-Stiftung wurde am 28. Januar 1999 von der Bezirksregierung Düsseldorf als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Beim Finanzamt Duisburg-Süd wird sie unter der Steuernummer 109/5852/0211 geführt und ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke steuerlich freigestellt.
Stiftungsaufsicht
Erteilt die Rechtsfähigkeit nach Prüfung des Stiftungsgeschäfts und der -satzung sowie der Vermögenshöhe, prüft regelmäßig die Jahresrechnung und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens sowie die satzungsgemäße Verwendung der Mittel.
Finanzamt
Überprüft regelmäßig die Gemeinnützigkeit und stellt den steuerlichen Freistellungsbescheid aus.
Wirtschaftsprüfung
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft jährlich die Buchführung der Kindernothilfe-Stiftung und den Jahresabschluss.