Treuhandstiftung – Engagement leben statt verwalten
Eine Treuhandstiftung zu errichten geht schnell und unkompliziert und ist bei uns ab einem Grundstockvermögen von 50.000 Euro möglich.
Die Errichtung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung ist mit viel Aufwand und staatlichen Auflagen verbunden. Damit müssen Sie sich nicht belasten, wenn Sie eine Stiftung unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung gründen. Alle notwendigen Schritte übernehmen wir, Sie können sich ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren. Machen Sie Ihre Stiftung bekannt! Zu Anlässen wie Geburtstag, Taufe oder Jubiläum können Sie um Zustiftungen bitten.
Treuhänderschaft – Ihr Engagement in treue Hände legen
Wirksame Kontrolle – Basis für Ihr Vertrauen
In sechs Schritten zur eigenen Stiftung
So einfach errichten Sie Ihre eigene Stiftung:
- Sie bestimmen den Förderzweck entsprechend den Satzungszielen der Kindernothilfe, den Namen Ihrer Stiftung und wie viel Vermögen Ihre Stiftung erhält (mind. 50.000 Euro).
- Wir erstellen nach Ihren Vorgaben Treuhandvertrag und Satzung.
- Sie unterzeichnen Treuhandvertrag und Satzung. Sie benötigen keine zusätzliche staatliche Genehmigung für die Errichtung Ihrer Stiftung.
- Wir beantragen beim Finanzamt eine Steuernummer und die steuerliche Freistellung Ihrer Stiftung. Dadurch können Sie die steuerlichen Vorteile nutzen.
- Wir richten ein eigenes Konto für Ihre Stiftung ein.
- Sie übertragen das Stiftungskapital in die Treuhänderschaft der Kindernothilfe-Stiftung. Das Vermögen Ihrer Stiftung kann aus Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien bestehen.
Die Stiftungsarbeit kann beginnen! Gerne stellen wir Ihnen geeignete Förderprojekte vor und beraten Sie bei der Auswahl. Jährlich erhalten Sie einen Bericht über die Projektarbeit und die Verwendung Ihrer Stiftungsmittel.