Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Mit einer Treuhandstiftung schnell und unkompliziert helfen

Bei einer Treuhandstiftung – auch als unselbstständige Stiftung bezeichnet – handelt es sich um eine Stiftung, die rechtlich gesehen von einem Treuhänder vertreten wird. Bei einer Gründung bestimmen Sie als Stifter den Förderzweck und übertragen das Stiftungsvermögen an den Treuhänder. Dieses Treuhandvermögen wird dann separat als Sondervermögen angelegt und verwaltet. Der Treuhänder ist dazu gesetzlich verpflichtet, das von Ihnen anvertraute Vermögen in Ihrem Sinne zum vorher bestimmten Stiftungszweck zu verwenden. Wenn Sie sich für eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung entscheiden, brauchen Sie sich nicht mit den staatlichen Auflagen zu beschäftigen. Denn wir übernehmen für Sie den Aufwand und leiten alle notwendigen Schritte ein! Das gibt Ihnen Gelegenheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und mehr Zeit und Energie in die inhaltliche Arbeit fließen zu lassen. Überlegen Sie sich zum Beispiel, wie Sie Ihre Treuhandstiftung bekannt machen. Das funktioniert innerhalb der Familie und im Freundeskreis ideal, sodass Anlässe wie ein Geburtstag, eine Taufe und andere Feierlichkeiten bestens geeignet sind.

Damit Sie alles Schwarz auf Weiß auf einen Blick und die volle Kontrolle haben, erhalten Sie jährlich von uns einen Abschlussbericht Ihrer Treuhandstiftung. Unter anderem wird Auskunft gegeben, was die Projektarbeit geleistet hat und wie die Stiftungsmittel verwendet wurden. Als Kontrollinstanz erstellt eine unabhängige Steuerberatungsgesellschaft eine Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kindernothilfe-Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Außerdem prüft eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich die Buchführung und den Jahresabschluss der Kindernothilfe-Stiftung. Diese wirksamen Kontrollmechanismen garantieren, dass wir stets in Ihrem Interesse und für den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck handeln.


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So gründen Sie eine Treuhandstiftung

Nachdem Sie den Entschluss gefasst und unter den angegebenen Kontaktadressen mit uns Kontakt aufgenommen haben, leiten wir die weiteren Schritte zur Gründung Ihrer Treuhandstiftung ein.

  • Als Erstes bestimmen Sie den Förderzweck entsprechend der Satzungsziele der Kindernothilfe und legen fest, wie viel Vermögen Ihre Stiftung erhält. Bei der Kindernothilfe-Stiftung ist die Errichtung einer Treuhandstiftung ab einem Mindestkapital von 50.000 Euro möglich. Neben Bargeld kann das Vermögen Ihrer Stiftung auch aus Wertpapieren und Immobilien bestehen, wodurch Ihnen bei der Gründung einer Treuhandstiftung mehrere Optionen zur Verfügung stehen.
  • Anhand Ihrer Vorgaben erstellen wir anschließend den Treuhandvertrag und die Satzung. Den Vertrag schicken wir Ihnen zum Unterzeichnen zu. Eine zusätzliche staatliche Genehmigung ist nicht nötig. Daraufhin informieren wir das Finanzamt und beantragen eine Steuernummer und die steuerliche Freistellung Ihrer Stiftung. Das ermöglicht Ihnen die Nutzung von steuerlichen Vorteilen. Im nächsten Schritt richten wir ein eigenes Konto für Ihre Treuhandstiftung ein.
  • Finalisiert wird die Gründung Ihrer Treuhandstiftung durch das Übertragen des Stiftungskapitals in die Treuhänderschaft der Kindernothilfe-Stiftung. Von nun an sind Sie der Schirmherr Ihrer Treuhandstiftung und die Arbeit im Wohle des gemeinnützigen Zwecks beginnt.

Gerne stellen wir Ihnen geeignete Förderprojekte vor und stehen Ihnen beratend bei der Auswahl zur Seite.


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Das Erbe Ihrer Treuhandstiftung

Vielleicht haben Sie sich bereits die Frage gestellt, was mit Ihrer Treuhandstiftung nach dem Tod geschieht. Haben Sie Erben, gehen die vorbehaltenen Rechte auf die Nachkommen über und wir von der Kindernothilfe-Stiftung fungieren weiterhin als Treuhänder, der die Stiftung verwaltet und weiter in Ihrem initiierten Interesse handelt. Ebenso ist es möglich, testamentarisch festzulegen, dass posthum eine Treuhandstiftung mit den von Ihnen gemachten Vorgaben gegründet wird. Ein letzter Wille im Dienst der Menschlichkeit ist ein schöner Gedanke. Gerne beraten wir Sie hinlänglich rund um das Thema Testamentsspende und beantworten in einem vertrauensvollen Gespräch all Ihre Fragen. Die meistgestellten Fragen zur Testamentsspende haben wir in unseren umfangreichen FAQ zusammengefasst.
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Ihre steuerlichen Vorteile bei einerTreuhandstiftung 

Da Ihre Treuhandstiftung der Gemeinnützigkeit dient, sind Sie steuerprivilegiert und verfügen über die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer rechtlich selbstständigen Stiftung. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich absetzen können. Spenden, die eventuell zusätzlich getätigt werden, zählen jedoch nicht dazu.

Wenn Sie vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten Ihrer Treuhandstiftung bei der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lassen, können Sie sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen und die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet. Einen Überblick zu den steuerlichen und weiteren Vorteilen erhalten Sie auf unserer Unterseite Vorteile des Stiftens.

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Unsere Treuhandstifter und ihre Geschichten

Viele hilfsbereite Menschen haben sich bereits dazu entschlossen, unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung eine Treuhandstiftung zu errichten. Allen liegt es am Herzen, Kindern in Not weltweit eine Unterstützung für eine bessere Zukunft zu bieten. Mit der Gründung einer Treuhandstiftung sind auch ganz besondere Geschichten verbunden, die wir Ihnen vorstellen möchten.
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Janita und Johannes Wiggers

Janita und Johannes Wiggers schreiben mit ihrer Treuhandstiftung seit vielen Jahren eine schöne Erfolgsgeschichte. Seit den 90er Jahren unterstützen sie verschiedene Projekte in Indien und haben seitdem vielen Kindern und Jugendlichen eine schulische Laufbahn ermöglicht. Zu ihrem ehemaligen Patenkind Jefferson entstand eine langjährige Freundschaft. Jefferson konnte nach der Schule studieren, lebt heute in England und hat selbst eine Familie gegründet. Seine Tochter erhielt den Namen Janita, was für Frau Wiggers eine ganz besondere Anerkennung ist und sie mit Stolz erfüllt. Auch die Kinder der Familie Wiggers engagieren sich mit Patenschaften und sind von den Hilfsprojekten vollkommen überzeugt. Es ist schön zu sehen, wie das erwirtschaftete Kapital den Menschen vor Ort hilft und ihnen bessere Zukunftschancen ermöglicht. Durch die Treuhandstiftung geht für Janita und Johannes Wiggers der Wunsch in Erfüllung, dass die finanziellen Mittel langfristig wirken können und die Stiftung auch nach ihrem Tod bestehen bleibt. In unserem Gespräch mit Janita und Johannes Wiggers erfahren Sie mehr über die Familie.

Eva und Horst Herrmann 

Die Evelin Christiane Gräfin von Bethusy-Huc Stiftung wurde vor über zehn Jahren von Eva und Horst Herrmann gegründet. Der viel zu frühe Tod ihrer Tochter nach tapferem Kampf gegen den Krebs hatte sie zu diesem Schritt bewegt, um Evelins Namen und ihren Geist weiterleben zu lassen. Das Konzept der Treuhandstiftung unter der Verwaltung der Kindernothilfe-Stiftung hatte sie überzeugt. Die Erträge aus der Stiftung kommen Mädchen in Indien zugute, sodass sie Zugang zu Bildung erhalten. Die Mädchen wohnen im Schülerinnenwohnheim Deenabandhu Home for Girls in Machilipatnam. Dazu engagiert sich die Treuhandstiftung auch im Don Bosco Heim für Straßenkinder und im Dalit-Mädchen-Projekt. Hier ist es das Ziel, den sogenannten Tempelprostituierten ein normales Leben zu ermöglichen und das System dieser Abhängigkeit zu beenden. In unserem Porträt zu Eva und Horst Herrmann erfahren Sie mehr.

Klaus Rudolph

Der pensionierte Kirchenrat Klaus Rudolph aus Münster hat durch zwei Schicksalsschläge die Erfahrung gemacht, dass jeder Tag genutzt werden sollte. Nach einem Herzinfarkt mit 32 Jahren wurde ihm bewusst, dass er lernen muss, die Welt um ihn herum anders wahrzunehmen. Ein Schritt in diese Richtung war die Übernahme einer Patenschaft bei der Kindernothilfe. Der zweite Schicksalsschlag traf Klaus Rudolph, als sein langjähriger Freund Jens W. Taeger mit 59 Jahren starb und damit viel zu früh aus dem Leben schied. Klaus Rudolphs Freund hatte sich sehr für die Kindernothilfe engagiert und traf die Entscheidung, einen großen Teil seines Erbes der Kindernothilfe zu vermachen. Diese Weitsicht inspirierte Klaus Rudolph dazu, bereits jetzt, in einer Zeit ohne Not, seine testamentarischen Angaben zu regeln. Er entschied sich zur Gründung der Klaus Rudolph und Jens W. Taeger-Stiftung, um seinen Freund und die schöne gemeinsame Zeit zu ehren. Die Treuhandstiftung hilft Aidswaisen in Malawi in Südostafrika, wozu insgesamt 33 Dörfer gehören. In unserem ausführlichen Gespräch mit Klaus Rudolph berichtet er über die erstaunlichen Erlebnisse, die er bei seinem Besuch in Malawi gemacht hat.

Elsbeth und Tette Hofstra 

Elsbeth und Tette Hofstra waren bereits jahrelang engagierte Förderer der Kindernothilfe, bevor sie ihre eigene Treuhandstiftung gründeten. Für sie ist es schön zu wissen, dass ihre Stiftung dauerhaft Kindern in Not hilft. Tette Hofstra hatte auch die Überlegung gehabt, eine selbstständige Stiftung zu gründen. Das erschien ihm jedoch durch den Verwaltungsaufwand ziemlich umständlich. Daher war die Kindernothilfe-Stiftung durch den jahrelangen Umgang der erste Ansprechpartner für das Ehepaar. Seit der Gründung der Tette Hofstra-Stiftung ist das Startkapital stetig gewachsen, sowohl durch Zuwendungen von Elsbeth und Tette Hofstra selbst als auch durch Zustiftungen von außerhalb. Dazu verfügte das Ehepaar, dass ein Großteil des Erbes für die eigene Stiftung verwendet wird. Jede gegründete Treuhandstiftung wird durch ihre Satzung bestimmt. Es geht darum festzulegen, welchem gemeinnützigen Zweck gedient werden soll. Und so entschied sich das Ehepaar dazu, dass die Stiftung Bildung- und vor allem auch Wasserprojekte unterstützt. Dadurch konnte zum Beispiel die Wasserversorgung von Massai-Familien, einem Nomadenvolk in Kenia, verbessert werden. In unserem Porträt zu Elsbeth und Tette Hofstra erfahren Sie mehr.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Treuhandstiftung 

Was ist eine Treuhandstiftung?

Langfristig helfen, aber ohne großen Verwaltungsaufwand: Das ist eine Treuhandstiftung, auch unselbstständige Stiftung genannt. Die Kindernothilfe-Stiftung übernimmt als Treuhänder bei der Gründung sämtliche Formalitäten und alle Verwaltungsaufgaben. Sie verwaltet ebenso das Kapital, während die Gründer der Treuhandstiftung ein weitreichendes Mitspracherecht haben. Die Erträge fließen an die vom Stifter ausgewählten Projekte der Kindernothilfe. Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist ab einem Mindestkapital von 50.000 Euro möglich.

Wer kann eine Treuhandstiftung gründen?

Privatpersonen und juristische Personen können eine Treuhandstiftung gründen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Treuhandstiftung?

  • Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung werden vom Staat als stifterisches Engagement anerkannt. Daher ist es möglich, ab dem ersten Jahr der Zuwendung innerhalb von zehn Jahren eine Million Euro (bei Ehepaaren zwei Millionen Euro) steuermindernd geltend zu machen.
  • Das eigene Erbe kann der Treuhandstiftung vermacht werden. Ebenso kann vererbtes Vermögen der Stiftung zugeführt werden. Da es einem gemeinnützigen Zweck dient, ist dieses Vermögen bei der Zuführung innerhalb von 24 Monaten von der Erbschaftsteuer befreit und bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird zurückerstattet.
  • Selbst in Niedrigzinszeiten werden auf die Treuhandstiftung keine Negativzinsen erhoben.

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern!

Portraitfoto von Frederike Elter, Kindernothilfe-Stiftung

Frederike Elter

Ansprechpartnerin Stiftung & Testament

0203 7789 167

frederike.elter@kindernothilfe.de