Mit einer Treuhandstiftung schnell und unkompliziert helfen
Bei einer Treuhandstiftung – auch als unselbstständige Stiftung bezeichnet – handelt es sich um eine Stiftung, die rechtlich gesehen von einem Treuhänder vertreten wird. Bei einer Gründung bestimmen Sie als Stifter den Förderzweck und übertragen das Stiftungsvermögen an den Treuhänder. Dieses Treuhandvermögen wird dann separat als Sondervermögen angelegt und verwaltet. Der Treuhänder ist dazu gesetzlich verpflichtet, das von Ihnen anvertraute Vermögen in Ihrem Sinne zum vorher bestimmten Stiftungszweck zu verwenden. Wenn Sie sich für eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung entscheiden, brauchen Sie sich nicht mit den staatlichen Auflagen zu beschäftigen. Denn wir übernehmen für Sie den Aufwand und leiten alle notwendigen Schritte ein! Das gibt Ihnen Gelegenheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und mehr Zeit und Energie in die inhaltliche Arbeit fließen zu lassen. Überlegen Sie sich zum Beispiel, wie Sie Ihre Treuhandstiftung bekannt machen. Das funktioniert innerhalb der Familie und im Freundeskreis ideal, sodass Anlässe wie ein Geburtstag, eine Taufe und andere Feierlichkeiten bestens geeignet sind.
Damit Sie alles Schwarz auf Weiß auf einen Blick und die volle Kontrolle haben, erhalten Sie jährlich von uns einen Abschlussbericht Ihrer Treuhandstiftung. Unter anderem wird Auskunft gegeben, was die Projektarbeit geleistet hat und wie die Stiftungsmittel verwendet wurden. Als Kontrollinstanz erstellt eine unabhängige Steuerberatungsgesellschaft eine Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kindernothilfe-Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Außerdem prüft eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich die Buchführung und den Jahresabschluss der Kindernothilfe-Stiftung. Diese wirksamen Kontrollmechanismen garantieren, dass wir stets in Ihrem Interesse und für den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck handeln.
So gründen Sie eine Treuhandstiftung
Nachdem Sie den Entschluss gefasst und unter den angegebenen Kontaktadressen mit uns Kontakt aufgenommen haben, leiten wir die weiteren Schritte zur Gründung Ihrer Treuhandstiftung ein.
- Als Erstes bestimmen Sie den Förderzweck entsprechend der Satzungsziele der Kindernothilfe und legen fest, wie viel Vermögen Ihre Stiftung erhält. Bei der Kindernothilfe-Stiftung ist die Errichtung einer Treuhandstiftung ab einem Mindestkapital von 50.000 Euro möglich. Neben Bargeld kann das Vermögen Ihrer Stiftung auch aus Wertpapieren und Immobilien bestehen, wodurch Ihnen bei der Gründung einer Treuhandstiftung mehrere Optionen zur Verfügung stehen.
- Anhand Ihrer Vorgaben erstellen wir anschließend den Treuhandvertrag und die Satzung. Den Vertrag schicken wir Ihnen zum Unterzeichnen zu. Eine zusätzliche staatliche Genehmigung ist nicht nötig. Daraufhin informieren wir das Finanzamt und beantragen eine Steuernummer und die steuerliche Freistellung Ihrer Stiftung. Das ermöglicht Ihnen die Nutzung von steuerlichen Vorteilen. Im nächsten Schritt richten wir ein eigenes Konto für Ihre Treuhandstiftung ein.
- Finalisiert wird die Gründung Ihrer Treuhandstiftung durch das Übertragen des Stiftungskapitals in die Treuhänderschaft der Kindernothilfe-Stiftung. Von nun an sind Sie der Schirmherr Ihrer Treuhandstiftung und die Arbeit im Wohle des gemeinnützigen Zwecks beginnt.
Gerne stellen wir Ihnen geeignete Förderprojekte vor und stehen Ihnen beratend bei der Auswahl zur Seite.
Das Erbe Ihrer Treuhandstiftung
Ihre steuerlichen Vorteile bei einerTreuhandstiftung
Wenn Sie vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten Ihrer Treuhandstiftung bei der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lassen, können Sie sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen und die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet. Einen Überblick zu den steuerlichen und weiteren Vorteilen erhalten Sie auf unserer Unterseite Vorteile des Stiftens.
Unsere Treuhandstifter und ihre Geschichten
Janita und Johannes Wiggers
Eva und Horst Herrmann
Klaus Rudolph
Elsbeth und Tette Hofstra
Häufig gestellte Fragen zum Thema Treuhandstiftung
Was ist eine Treuhandstiftung?
Wer kann eine Treuhandstiftung gründen?
Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Treuhandstiftung?
- Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung werden vom Staat als stifterisches Engagement anerkannt. Daher ist es möglich, ab dem ersten Jahr der Zuwendung innerhalb von zehn Jahren eine Million Euro (bei Ehepaaren zwei Millionen Euro) steuermindernd geltend zu machen.
- Das eigene Erbe kann der Treuhandstiftung vermacht werden. Ebenso kann vererbtes Vermögen der Stiftung zugeführt werden. Da es einem gemeinnützigen Zweck dient, ist dieses Vermögen bei der Zuführung innerhalb von 24 Monaten von der Erbschaftsteuer befreit und bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird zurückerstattet.
- Selbst in Niedrigzinszeiten werden auf die Treuhandstiftung keine Negativzinsen erhoben.
Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern!
Frederike Elter
Ansprechpartnerin Stiftung & Testament